Diskussionsveranstaltung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, 23.9.2010 „Die Daseinsvorsorge in Zeiten der Finanzkrise“ Markus Marterbauer/WIFO Die Rolle sozialer Dienstleistungen im Sozialstaat der Zukunft Der Sozialstaat hat durch seine stabilisierende Wirkung wesentlich dazu beigetragen, dass aus der Finanzkrise der Jahre 2008/09 nicht eine Depression im Ausmaß der 1930er Jahre wurde. Dennoch wird er in Folge der Krise erheblich unter Druck kommen. Zum einen bringen der Rückgang von Beschäftigung und Einkommen und die Kosten von Arbeitslosigkeit und Frühpensionierungen eine erhebliche finanzielle Belastung des sozialen Sicherungssystems mit sich. Zum anderen bilden hohe Arbeitslosigkeit und knappe Sozialkassen politische Rahmenbedingungen, in denen Sozialschmarotzerdebatten und Versuche, den Sozialstaat zurückzudrängen, gedeihen. Es gibt zwei vernünftige Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Zum ersten, die defensive Antwort: In ihr wird die wichtige Rolle betont, die der Sozialstaat in der wirtschaftlichen und sozialen Absicherung der Krisenopfer und in der umfassenden Bereitstellung von Sicherheit für die „kleinen Leute“ spielt. Tony Judt hat in seinem jüngsten Buch „Ill fares the land“ völlig zu Recht darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, diese Meriten des Sozialstaates in der Abwehr der neoliberalen Bemühungen um seinen Abbau zu betonen. Zum zweiten, die offensive Antwort: Mit ihr wird der Ausbau und Umbau des Sozialstaates verfolgt. Der wichtigste Ansatzpunkt für den Umbau des österreichischen Sozialstaates besteht im Ausbau sozialer Dienstleistungen, die überwiegend auf kommunaler Ebene erbracht werden. Der größte Bedarf besteht in drei Bereichen: - Erstens im flächendeckenden Ausbau von Kindergärten. Bei der Betreuung der 3-5- Jährigen Kinder besteht erheblicher Bedarf in der Verbesserung der Qualität (Öffnungszeiten, Gruppengrößen), bei den 2-3-Jährigen Kindern fehlen mindestens 30.000 Plätze zur Erreichung der EU-Ziele und 80.000 Plätze zur Erreichung des Versorgungsgrades von Dänemark und Schweden. - Zweitens in der Erweiterung des Angebots an Ganztagsschulen und Nachmittagsbetreuung. Zur Erreichung des Versorgungsgrades der skandinavischen Länder fehlen etwa 500.000 Plätze. - Drittens im Aufbau eines solidarischen Pflegesystems, primär durch den Ausbau kostengünstiger Betreuung zu Hause, aber auch der Bereitstellung von Plätzen in Pflegeheimen. Dänemark und Schweden geben für diesen Bereich etwa 2% des BIP mehr aus als Österreich und Deutschland. Der Ausbau sozialer Dienstleistungen als emanzipatorisches Projekt würde viele positive Wirkungen mit sich bringen: Er nutzt vor allem den „kleinen Leuten“, die diese Leistungen privat finanziert nicht in Anspruch nehmen könnten. Gosta Esping-Andersen hat in seinem letzten Buch „The Incomplete Revolution. Adapting to Women´s New Roles“ gezeigt, dass er vor allem Kindern und Frauen zugute kommt und hohe volkswirtschaftliche Erträge mit sich bringt. Er birgt ein enormes Beschäftigungspotential: Würde Österreich das Betreuungsangebot Dänemarks oder Schwedens erreichen, so entstünden mindestens 150.000 zusätzliche Arbeitsplätze. Der Ausbau sozialer Dienstleistungen benötigt die politische Unterstützung durch die Bevölkerung. Dafür gibt es zwei grundlegende Voraussetzungen: Erstens, die Erbringung der Dienstleistungen muss bügerInnenorientiert erfolgen, die Menschen müssen täglich erfahren, dass sie als KundInnen und nicht als BittstellerInnen auftreten. Zweitens und damit in Zusammenhang stehend, die BürgerInnen müssen bereit sein, die zusätzlichen Leistungen zu finanzieren. Ein Teil des Ausbaus sozialer Dienstleistungen kann durch die Umschichtung von Geldleistungen zu Sachleistungen finanziert werden. Doch in Dänemark und Schweden sind nicht nur die auf kommunaler Ebene erbrachten sozialen Dienstleistungen, sondern auch die Abgabenbelastung höher als in Österreich.


Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Als Ihr Stadtrat für Soziales und Gesundheit möchte ich neue Wege gehen. Ein Teil dieses neuen Weges ist es, Ihnen ständig mit Rat und Tat im Bereich des Familienbeauftragten zur Seite zu stehen.

Auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter www.bmwfj.gv.at sind sehr viele Informationen für Familien nachzulesen. Ich möchte Ihnen in einer Serie, ständig einige Auszüge daraus bringen.

Es gibt auch die Möglichkeit mit dem Land Niederösterreich direkt Kontakt aufzunehmen und zwar mit dem

Familienservice 

Logo Familienservice 
Unter der Nulltarifnummer 0800 240 262 sind wir Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr für Sie da.
Natürlich können Sie auch mit unseren Mitarbeitern am Stadtamt unter 02168/62252-0 oder mit mir unter 0664/8168031 Kontakt aufnehmen. Wir werden uns bemühen Sie in Ihrer Angelegenheit zu unterstützen und Ihnen weiterhelfen.
Hier ein Auszug aus der oben erwähnten Homepage zu einem wichtigen Thema:

Topthema im Familienservice 

Ab Jänner 2010 können Sie aus fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes wählen!

Neue Varianten zum Kinderbetreuungsgeld

Das neue Kinderbetreuungsgeldgesetz wurde im Nationalrat beschlossen und soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass von den Neuregelungen bereits Eltern profitieren, deren Kinder ab dem 1. Oktober 2009 geboren wurden.
Derzeit  gibt es für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes drei Pauschalvarianten: bis zum vollendeten dreißigsten Lebensmonat des Kindes je 436 Euro monatlich (verlängert um sechs Monate, wenn sich beide Eltern beim Bezug abwechseln), oder bis zum zwanzigsten Lebensmonat (plus vier) je 624 Euro oder bis zum fünfzehnten Monat (plus drei) je 800 Euro.
Zusätzlich kommt nun eine vierte Pauschalvariante, nämlich

  • bis zum vollendeten zwölften Lebensmonat (plus zwei Monate) je 1.000 Euro

Neu ist außerdem eine einkommensabhängige Variante

  • bei der man bis zum zwölften Lebensmonat (plus zwei Monate) hindurch 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 2.000 Euro beziehen kann. Dabei ist ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt.

Individuelle Zuverdienstgrenze

Bei allen Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes wird es ab 2010 über die bisherige Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro hinaus eine  individuelle Grenze in der Höhe von 60 Prozent des letzten Jahreseinkommens geben. (Gilt nicht für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld!)

NEU - Mehrlingszuschlag 50% der Pauschalvariante

Bei einer Mehrlingsgeburt wird pro weiterem Mehrlingskind jeweils ein Zuschlag von 50 Prozent der gewählten Pauschalvariante gewährt. (Gilt nicht für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld!)

NEU ab 1.1.2010 - Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld:

Eltern und Alleinerziehende mit geringem Einkommen können für Kinder, die ab dem 1.1.2010 geboren sind, eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von rund 180 Euro pro Monat beantragen. Die Beihilfe gebührt für max. 12 Kalendermonate ab Antragstellung.
Alleinerziehende dürfen nicht mehr als 5.800 Euro im Kalenderjahr verdienen.

Bei Elternteilen die in Ehe bzw. Lebensgemeinschaft leben darf der beziehende Elternteil nicht mehr als 5.800 Euro, und der zweite Elternteil nicht mehr als 16.200 Euro im Kalenderjahr verdienen. (Gilt nicht für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld!)

NÖ BONUS
Semesterticket - Gutschein

Beschreibung:

Studierende mit Hauptwohnsitz in NÖ, die als ordentliche HörerInnen an einer

  • Öffentlichen Universität
  • Privatuniversität
  • Fachhochschule oder
  • Pädagogischen Hochschule

studieren, erhalten vom Land NÖ und den NÖ Gemeinden pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn zum oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird. Die Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates sowie der aufrechte Bezug der Familienbeihilfe sind Voraussetzung.

Förderungshöhe:

Der finanzielle Zuschuss beträgt die € 50 übersteigenden Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels, maximal jedoch € 50 pro Semester.

Anfragen an die Stadtgemeinde unter 02168/62252 DW11 – Frau Weinkum

Familienpass

Der NÖ Familienpass ist eine Servicekarte des Landes NÖ mit zahlreichen Vorteilen und Ermäßigungen für die ganze Familie. Jetzt sogar mit ÖBB VORTEILScard Familie inklusive!

Alle Familien (dazu zählen natürlich auch alleinerziehende LandesbürgerInnen) mit Kindern in Niederösterreich, die österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EU-Landes sind und für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe des Bundes beziehen, können den NÖ Familienpass beantragen.


Die Karte des NÖ Familienpasses

Der NÖ Familienpass bietet folgende Vorteile:

  • ÖBB VORTEILScard Familie ist im neuen NÖ Familienpass bereits inklusive - ohne dass man einen Euro dafür bezahlen muss (Ermäßigungen nur in Verbindung mit Tages-Bahntickets möglich!)
  • Möglichkeit eines Urlaubszuschusses
  • Gratis Zusendung des Familienjournals meine family mit regelmäßigen Informationen über Neuerungen und Änderungen
  • Ermäßigungen von bis zu 50% bei Vorteilsgebern in ganz Niederösterreich

Der Kostenbeitrag für den Versicherungsschutz des NÖ Familienpass beträgt 8,72 Euro bzw. 16,60 Euro und ist jährlich zu bezahlen. Der Versicherungsschutz beginnt jeweils am Folgetag der Einzahlung (0.00 Uhr). Sie erhalten automatisch 50 Tage vor Ablauf des Versicherungsschutzes einen neuen Zahlschein für die Einzahlung des Kostenbeitrages zugesendet.


Beim Versicherungsschutz bietet der neue NÖ Familienpass zwei Versicherungspakete an:

  • „Versicherungspaket STANDARD" für einen jährlichen Kostenbeitrag von € 8,72 (bis zu € 22,- Spitalsgeld für die Begleitperson eines Kindes im Alter zwischen 3 Monaten und 10 Jahren, ganzjähriger Unfallschutz für Kinder, Unfallversicherung für den haushaltsführenden Elternteil)

oder

  • „Versicherungspaket PLUS" für einen jährlichen Kostenbeitrag von € 16,60 (bis zu € 30,- Spitalsgeld für ein Kind sowie die Begleitperson eines Kindes im Alter zwischen 3 Monaten und 10 Jahren, ganzjähriger Unfallschutz für Kinder, Unfallversicherung für den haushaltsführenden Elternteil)

Der NÖ Familienpass kann auch ohne Versicherungsleistungen beantragt werden (kostenlos).

Das Antragsformular erhalten Sie auf allen Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften in NÖ, sowie zum Herunterladen als pdf-Datei, als Onlineformular oder telefonisch anzufordern unter 02742/9005-1-9005.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die unten angeführte Adresse.


Besuchsväterkarte


Für Väter (und Mütter), die mit ihren Kindern nicht in einem Haushalt leben und keine Familienhilfe für diese Kinder beziehen, gibt es die Möglichkeit im Rahmen des NÖ Familienpasses hier eine Besuchsväterkarte zu beantragen. Väter, die diese Karte beantragen, erhalten das NÖ Familienjournal und den neuen NÖ Familienpass zugesendet.


Quelle: www.noe.gv.at

 

 

Ihr Stadtrat für „Soziales“ Gerald Kostial