Allgemeine Informationen

NÖ Bauordnung 1996

Kategorien von Bauvorhaben

Die NÖ Bauordung 1996, LGBl. 8200-3, unterscheidet folgende Kategorien von (Bau-)Vorhaben:

  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 14):
    z. B. Neu- und Zubauten von Gebäuden,
    Errichtung von baulichen Anlagen, durch welche Gefahren oder ein Widerspruch zum Ortsbild entstehen bzw. Nachbarrechte verletzt werden könnten

  • anzeigepflichtige Vorhaben (§ 15):
    z. B. Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen,
    Herstellung von Hauskanälen

  • bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben (§ 17):
    z. B. Herstellung von Wasserbecken (Fassungsvermögen bis zu 50 m³),
    Errichtung von Gartengrillern

Die Konsequenz dieser Unterscheidung liegt darin, dass der Bauwerber mit einer bewilligungspflichtigen Bauführung erst beginnen darf, wenn der durch den Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz zu erlassende Baubewilligungsbescheid in Rechtskraft erwachsen ist.
Anzeigepflichtige Vorhaben sind hingegen mindestens acht Wochen vor dem beabsichtigten Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde anzuzeigen; sie dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Baubehörde binnen dieser achtwöchigen Frist das Vorhaben nicht bescheidmäßig untersagt.
Ist die Bauführung weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, darf der Bauwerber jederzeit mit der Bauführung beginnen.

            

Antragsbeilagen

Plant der Bauwerber die Errichtung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens, sind dem Antrag auf Erteilung der Baubewilligung, gerichtet an den Bürgermeister als Baubehörde I. Instanz, nachfolgende Beilagen anzuschließen:

  1. Nachweis des Grundeigentums (Grundbuchsabschrift)
    bzw. Nachweis des Nutzungsrechtes (Zustimmung des Grundeigentümers)
  2. bautechnische Unterlagen:
    • Baupläne (in dreifacher Ausfertigung; insb. Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
    • Baubeschreibung (in dreifacher Ausfertigung; insb. Grundstücksgrösse, Grundriss- und Nutzfläche, Bauausführung, Verwendungszweck)
    • Teilungsplan eines Vermessungsbefugten, wenn Straßengrund abzutreten ist (in einfacher Ausfertigung)

Handelt es sich lediglich um ein anzeigepflichtiges Vorhaben, ist der an den Bürgermeister gerichteten Bauanzeige zumindest eine Skizze sowie eine Beschreibung in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.

            

Bauplatz

Die Einrichtung eines Gebäudeneu- oder zubaues setzt grundsätzlich voraus, dass das in Anspruch genommene Grundstück im rechtsgültigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde (Verordnung des Gemeinderates im Rahmen der örtlichen Raumplanung) als Bauland ausgewiesen ist.
Ob ein Grundstück im Bauland als Bauplatz (§ 11) geeignet ist, wird von der Baubehörde in einem eigenen Verfahren ("Bauplatzerklärungsverfahren") bzw. im Baubewilligungsbescheid festgestellt. Für die rechtliche Eignung eines Grundstückes als Bauplatz sind im besonderen seine Lage (z. B. tragfähiger Boden, keine Hochwassergefährdung), seine Gestalt (Form, Mindestgrösse) sowie seine Erschließbarkeit ohne unwirtschaftliche Aufwendungen durch die Gemeinde maßgeblich.

Planen und Bauen

Kostenlose Beratung
Grundgrenzen
Woher der Wind weht
Bauland ist nicht gleich Bauland
Straßenfluchtlinie: Zuerst abtreten, dann planen
Bebauungsplan: Wie groß darf das Haus sein
Grundstückswahl: Auf den Nachbarn kommt es an
Früh gepflanzt wird schneller groß
Sonnenenergie: Richtig situiert ist optimal genutzt
Belichtung: Wo viel Licht ist, ist viel Schatten
Wie man den Energieverbrauch beeinflusst

Beratung

Kostenlose Beratung:

Rechtzeitig zu Planungsbeginn Rat vom Fachmann einholen.
das Beratungsangebot von „NÖ gestalten“ hat schon vielen geholfen.
Anrufen, Berater kommt kostenlos! Info unter 02742/9005–15656
oder per mail.

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Grundgrenzen

Grundgrenzen:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Bei Ankauf eines Grundstückes kommt es immer wieder vor, dass die anfänglich außer Streit stehenden Grundgrenzen anläßlich einer Bauverhandlung vom Nachbarn beeinsprucht werden.

Um dieser Situation zu entgehen, empfiehlt es sich, noch vor dem Ankauf von sämtlichen Anrainern den Verlauf der Grundgrenzen bestätigen zu lassen.

Dies geschieht am besten planlich oder zumindest mit Zeugen. Erfahrungsgemäß kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, wenn ein Bauvorhaben ansteht.

Dieser Umstand bewirkt, dass die Bauverhandlung abgebrochen wird, und nach einem erfolglosen Schlichtungsversuch auf den Zivilrechtsweg verwiesen wird. Dadurch kann die beabsichtige Bauführung unter Umständen lange Zeit verzögert werden.

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Woher der Wind weht

Woher der Wind weht:

Wenn Sie sich einen Bauplatz auswählen oder auch, wenn Sie bereits einen besitzen oder einen in Aussicht haben, ist es unbedingt notwendig, einen Blick in den Flächenwidmungsplan zu werfen. Dieser Plan liegt am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf und zeigt für Sie äußerst wichtige Informationen.

Sie ersehen aus dem Plan die vorherrschende Hauptwindrichtung, aber was noch wichtiger ist, die einzelnen Widmungs- und Nutzungsarten sämtlicher Grundstücke innerhalb des Gemeindegebietes. Sie können also auf einen Blick feststellen, wo z. B. Industrie- und Betriebsgebiete, Wohn- oder Kerngebiete, Flächen für öffentliche Einrichtungen und Grünlandnutzungen ausgewiesen sind. Diese Informationen sind insoferne wichtig, als sie einerseits eine Aussage über Ihre baulichen Möglichkeiten (auf Ihrem Grundstück) darstellen und zum anderen sind voraussichtlich Immissionen erkennbar.

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Bauland ist nicht gleich Bauland

Bauland ist nicht gleich Bauland:

Da der Flächenwidmungsplan neben den drei Widmungsarten (Bauland, Grünland und Verkehrsflächen) noch eine Unzahl von Nutzungsarten kennt und diese Aussagen bestimmen, welche Art von Objekten auf den betreffenden Grundstücken errichtet werden dürfen, ist diese Kenntnis für Sie ganz besonders interessant. Wenn Sie Ihr Wohnhaus z. B. im Bauland-Agrargebiet errichten, kann es passieren, dass irgendwann auf der Nachbarparzelle ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude (Maschinenhalle, Maststall etc.) errichtet wird. Wenn Sie das vermeiden wollen, muss Ihr Grundstück im Bauland-Wohngebiet liegen. Dort allerdings ist es nicht möglich, z. B. ein Stallgebäude für Ihre zwei Schafe zu errichten. Dieses Beispiel ist nur eines von unzähligen. Informieren Sie sich daher zeitgerecht.

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Straßenfluchtlinie

Straßenfluchtlinie: Zuerst abtreten, dann planen:

Aus dem Flächenwidmungsplan ersehen Sie auch die Straßenfluchtlinie. Sie stellt die Grenze zwischen Verkehrsfläche und Ihrem Grundstück dar. Sie ist jene Linie, die Ihre (zukünftige) Grundgrenze zum öffentlichem Gut hin markiert. Bestehende Zäune geben keine Aussage darüber. Im Falle einer Bauführung müssen Sie jenen Grundstückteil an das öffentliche Gut abtreten, der laut dem rechtsgültigem Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Es kann sich dadurch also Ihre Grundfläche um etliche Quadratmeter verringern. Planen Sie daher erst dann Ihr Objekt, wenn Sie genau wissen, wo Ihr zukünftiger Gartenzaun zur Straße hin stehen wird.

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Bebauungsplan

Bebauungsplan: Wie groß darf das Haus sein?

Viele Gemeinden haben schon einen Bebauungsplan verordnet. Wenn es einen derartigen Plan gibt, ist der für Sie eine der wichtigsten Unterlagen, bevor Sie sich an die Konzeption und Planung Ihres Hauses heranmachen. Im Bebauungsplan ist genau festgelegt, wie groß Ihr Haus sein darf, d. h. es sind Gebäudehöhen, Seitenabstände und eventuell Prozentangaben über die maximal bebaubare Fläche ausgewiesen. Darüber hinaus können die Bebauungsbestimmungen ganz dezitierte Aussagen über die Ausführung Ihres Hauses enthalten (z. B. Dachneigung, Zaungestaltung, Anordnung von Nebengebäuden etc.), dies allerdings nur, wenn der Bebauungsplan noch nicht den aktuellen Bestimmungen der NÖ Bauordnung (die immerhin seit 1997 in Kraft ist) entspricht.

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Grundstückswahl

Grundstückswahl:

Bei der Wahl Ihres Grundstückes sollten Sie immer beachten, dass die Möglichkeiten zur direkten Einflußnahme hinsichtlich Gestaltung an Ihren eigenen Grundstücksgrenzen meist endet. Die einzige Ausnahme sind die sogenannten subjektiv-öffentlichen Anrainerrechte, welche in der Bauordnung genau angeführt sind und die Sie vor einigen genau definierten Beeinträchtigungen (welche von Nachbargrundstücken ausgehen können) schützen sollen. Keine (baurechtliche) Möglichkeit haben Sie, das optische Erscheinungsbild der Nachbarobjekte zu beeinspruchen oder über die Bepflanzung der anderen Liegenschaften zu bestimmen. Auch die Situierung der Objekte können Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen beeinspruchen.

Sind Sie sich daher darüber klar, dass Ihre Gestaltungsmöglichkeiten beim Gartenzaun enden. Solange das Nachbargrundstück noch unbebaut und -bepflanzt ist, ist es manchmal schwer, sich vorzustellen, dass ein Objekt die schöne Aussicht verstellt oder eine mehrere Meter hohe lebende Hecke das Sonnenlicht (unter Umständen das ganze Jahr) aufhält. Planen Sie daher so, dass auch bei Wegfall der momentanen „Vorteile“ durch das unbebaute Nachbargrundstück Ihre Wohn- und Lebensqualität durch die Gestaltung und Ausrichtung Ihres Objektes in bezug auf das eigene Grundstück erreicht wird.

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Bepflanzung

Früh gepflanzt wird schneller groß:

Wenn Sie – wie in den meisten Fällen – einen Bauplatz vorfinden, der keine attraktive Bepflanzung aufweist, ist es äußerst sinnvoll, sich diese noch vor dem ersten Spatenstich zu überlegen. Wenn es Ihnen gelingt, einen Hausbaum und dementsprechende Gehölzgruppen oder Hecken zu pflanzen, noch bevor die ersten Baumaschinen kommen, haben die Pflanzen Zeit, während der Bauphase anzuwurzeln und sich zu entwickeln. Die einzige Voraussetzung ist eine gute Planung sowie der Schutz und die Pflege der Pflanzen während der Bauphase.

Diese Vorgangsweise hat den riesigen Vorteil, dass Sie bei Beendigung Ihres Bauvorhabens bereits eine dementsprechend gut und groß entwickelte Vegetation haben und diese nur mehr zu ergänzen brauchen. Die Mehrausgaben amortisieren sich über ein Mehr an Lebensqualität.

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Sonnenenergie

Sonnenenergie:

Wenn Sie beabsichtigen (und das sollte heute eigentlich selbstverständlich sein), Ihr Haus unter Einbeziehung aktiver und passiver Solarenergienutzung zu konzipieren, kommt der Grundstücksform und -lage bzw. den eventuell geltenden Bebauungsbestimmungen eine große Bedeutung zu.

Im Regelfall ist die Situation bei Grundstücken, die durch West-Ost-verlaufende Straßen erschlossen werden, günstiger. Dies aus dem Grund, da dann im Süden entweder die anschließende Verkehrsfläche liegt oder der eigene Garten. Bei Nord-Süd-verlaufenden Straßen und sehr schmalen Grundstücken kann eine Abschattung sehr leicht durch die Bebauung oder Vegetation der südlich gelegenen Nachbargrundstücke erfolgen.

In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick in den eventuell vorhandenen Bebauungsplan unerläßlich. Daraus können Sie entnehmen, wie Sie Ihr Haus situieren müssen oder dürfen, bzw. welche Möglichkeiten der Bebauung auf den Nachbargrundstücken bestehen. Für die Beurteilung einer eventuellen Abschattung sollten Sie auch die unterschiedlichen Sonnenstände berücksichtigen. Der Sonnentiefstand beträgt in unseren Breiten ca. 15 Grad (Wintersonnenwende) bzw. 60 Grad (Sommersonnenwende).

Da die Interpretation des Bebauungsplanes und auch der rechtlichen Möglichkeiten und Verpflichtungen in diesem Zusammenhang oftmals sehr kompliziert sind, wenden Sie sich daher an Ihren Planer oder unter 0 27 42 / 9005–15656 an unser Servicetelefon.

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Belichtung

Belichtung:

Da das Sonnenlicht nicht nur als Wärmequelle sondern auch zur Belichtung von Räumen äußerst wichtig ist, sollten die Raumfunktionen mit den Himmelsrichtungen abgestimmt werden. Für Morgenmenschen kann es z. B. sehr attraktiv sein, von der im Osten aufgehenden Sonne geweckt zu werden. Die nachmittags und am frühen Abend im Westen stehende Sonne macht das Wohnzimmer in diesem Zeitraum sehr attraktiv. Arbeitsräume hingegen werden durch Nordfenster mit einem gleichmäßigen Licht versorgt. Ungeachtet dieser Tatsache sollte man auch berücksichtigen, dass die Sonne (vor allem in der kalten Jahreszeit) in die Tiefe der Räume eindringen kann. Im Sommer jedoch sollte die hochstehende Sonne von den Glasflächen tunlichst ferngehalten werden.

Eine „gute“ Planung stellt daher immer einen Kompromiss zwischen den oft sehr unterschiedlichen Anforderungen dar und kann daher erfahrungsgemäß meist nur von dementsprechenden erfahrenen Fachleuten optimal erfüllt werden.

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Energieverbrauch

Wie man den Energieverbrauch beeinflusst:

Je kompakter ein Baukörper ist, desto geringer ist seine Oberfläche im Verhältnis zum Volumen. Der Verzicht auf die derzeit so modernen Türmchen und Erkerzimmer sowie auf die als Kühlrippen bekannten Balkone spart enorm Heizkosten.

Entscheidend ist natürlich der Standort eines Hauses und seine Ausrichtung zur Sonne. Kaufen Sie daher ein Grundstück nur dann, wenn Sie das Haus optimal nach Süden ausrichten können. Leider wird noch immer vielfach ohne Rücksicht auf diese Anforderungen parzelliert.

Wussten Sie übrigens, dass die Steigerung der Raumtemperatur um 1° die Heizkosten um 6% erhöht?

Die NÖ Energieberatung bietet Energiekostenberechnungen an: schon in der Planungsphase kann man Ihnen sagen, mit welchen Heizkosten Sie rechnen müssen und was Sie tun könnten, um die Wärmedämmung zu verbessern. Info unter 02742/9005–14790.

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So vermeiden Sie Fehler!

Wintergärten
Aufschließungskosten
Unterschiede bei Putzuntergründen
Der Balkon als Kühlrippe
Traufenpflaster: mehr Schaden als Nutzen!
Drainage: hier läuft viel falsch
Sparen am falschen Platz

Wintergärten

Wintergärten:

Wenn Sie die Broschüre „NÖ gestalten“ lesen, wissen Sie ohnehin um die Problematik einer optimalen Konzeption Ihres Hauses hinsichtlich der aktiven und passiven Solarenergienutzung. Es kann jedoch nicht oft genug gesagt werden, dass lediglich die Anordnung großer Glasflächen (natürlich möglichst südorientiert) noch lange keine Gewähr dafür ist, dass Sie den Energiehaushalt Ihres Objektes verbessert oder optimiert haben. Dazu ist es nämlich notwendig, sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, und das beginnt bei der Ausrichtung des Objektes an sich, geht über die Konstruktion und die Anordnung der einzelnen Wohnfunktionen, die verwendeten Materialien, das gewählte Heizsystem und vieles andere mehr.

Genauso wichtig ist jedoch auch das Benutzerverhalten. Erst das optimal vernetzte Zusammenspielen sämtlicher Faktoren gewährleistet ein sinnvolles Endergebnis. Volkswirtschaftlich wenig sinnvoll (da hohe Energiekosten), jedoch von vielen als die Maximierung von Wohnqualität angesehen, ist ein großvolumiger beheizter, verglaster Wohnraum. Ein Wintergarten im klassischen und energietechnisch richtigen Sinne ist demgegenüber ein Raum, der nicht zur ganzjährigen Bewohnung genutzt wird und dazu dient, durch die Pufferung von Sonnenenergie die Heizkosten zu minimieren.

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Aufschließungskosten

Aufschließungskosten:

Was bekomme ich dafür?

Die oftmals geäußerte Meinung, ein „aufgeschlossenes Grundstück“ sei eines, für das keine Kosten mehr für Wasser-, Kanal-, Strom-, Gas- und Telefonanschluß etc. zu leisten sind, erweist sich meist als falsch. Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe. Sie wird von der jeweiligen Gemeinde vorgeschrieben und dient lediglich dazu, über den sogenannten Einheitssatz die durchschnittlichen Herstellungskosten einer 3 m breiten Fahrbahnhälfte, eines 1,25 m breiten Gehsteiges sowie Maßnahmen wie Oberflächenentwässerung und Beleuchtung der Fahrbahnhälfte und des Gehsteiges abzudecken.

Sämtliche andere Anschlüsse (Wasser, Kanal, Strom etc.) sind darin nicht enthalten und werden gesondert verrechnet.

Wenn Sie daher ein bereits „aufgeschlossenes Grundstück“ angeboten bekommen, erkundigen Sie sich genau, was der jeweilige Verkäufer darunter versteht.

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Putzuntergründe

Unterschied bei Putzuntergründen:

Putzuntergründe oder -träger sind Baustoffe, auf denen der Vorspritzmörtel haftet. Man unterscheidet zwischen gleichen und ungleichen Putzuntergründen, je nachdem, ob die Fassadenfläche aus dem selben Material oder aus verschiedenen Baustoffen besteht.

Aufgrund der unterschiedlichen Wärmedehnung der Baustoffe kommt es zu Spannungen und in weiterer Folge zu Rissen. Diese können verhindert werden, wenn man Armierungsgewebe in den Grobputz (Grundputz) einlegt.

Die bessere Lösung ist aber sicher, über die ganze Fassade das selbe Material als Putzuntergrund zu verwenden.

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Balkon

Der Balkon als Kühlrippe:

Noch immer werden Balkone gerne – und leider nur allzu oft – falsch gebaut. Eine Balkonplatte, die direkt mit der Mauer bzw. einer Geschoßdecke verbunden ist und keine Wärmeisolation zum Gebäude aufweist, ist eine „Kühlrippe“. Kostbare Heizenergie wird hier buchstäblich in die Luft geschleudert.
Wenn schon Balkon, dann so, dass durch vergleichsweise simple Maßnahmen viel Geld gespart werden kann.

Haben Sie sich übrigens schon überlegt,
ob ein Balkon für Sie wirklich sinnvoll ist?

Da gibt es Balkone, die einen direkten Zugang nur vom Schlafzimmer haben, weil man gedacht hatte, man werde darauf frühstücken. Leider ist es beim Wunschdenken geblieben. Diese Balkone werden nur zweimal, dreimal jährlich benutzt, weil sie für die Frühstücksbereitung unpraktisch sind, da die Küche einen Stock tiefer und am anderen Ende des Hauses liegt – und außerdem die Terrasse für diesen Zweck viel besser geeignet ist.

Und dann gibt es Balkone, die so schmal sind, dass man kaum zu viert bequem sitzen kann. Ganz abgesehen davon, dass viele Balkone straßenseitig gebaut werden und so keinerlei Sichtschutz bzw. Privatsphäre ermöglichen. Ob sich da jemand beim Sonnenbaden wohlfühlt?

Unser Tipp, wenn Sie einen Balkon bauen wollen: fragen Sie Balkonbesitzer, wie und ob sie ihn benutzen, wie die Zimmer dahinter angelegt sind. Unsere Berater helfen Ihnen übrigens gerne kostenlos weiter, wenn Sie wissen wollen, ob ein Balkon für Sie Sinn macht, wie er auch optisch eine Bereicherung sein kann und wie man die Wärmedämmung am besten anlegt.

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Traufenpflaster

Traufenpflaster: Mehr Schaden als Nutzen:

Wer glaubt, sein Haus trocken zu halten, indem er ein „Traufenpflaster“ (meist aus Waschbetonplatten oder sonst in einer Form fest betoniert und versiegelt) rund ums Haus legt, der irrt: das Wasser kommt genauso zur Hauswand, eben erst einen Meter weiter unten. Und zusätzlich bietet die dichte Oberfläche einen ausgezeichneten Schutz gegen das Verdunsten. Somit bleiben die Wände länger feucht als ohne diese aufwendige „Schutzmaßnahme“.

Daher: wo ein Weg in Hausnähe notwendig ist, offen und durchlässig gestalten (Platten im Sandbett) oder einen Abstand zur Hausmauer einhalten. Als Spritzschutz entlang der Hausmauer eine dünne Schicht Rollierung aufbringen.

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Drainagen

Drainage: hier läuft viel falsch

90 Prozent aller Drainagierungen rund ums Haus sind nicht nur falsch ausgeführt, sondern auch völlig sinnlos.
Drainagen sind meist nur in absoluten Hangwasserlagen oder in feuchten Senken mit hohem Grundwasserstand notwendig. Erkundigen Sie sich unbedingt bei einem (guten) Berater, ob das bei Ihnen der Fall ist und vertrauen Sie nicht den wohlmeinenden Anleitungen anderer Häuslbauer oder gar Professionisten, die es „immer schon so“ gemacht haben.

Uns ist ein Fall bekannt, da wurde einem Bauherren, dessen Haus sich am höchsten Punkt eines Hügels befindet, vom Baggerunternehmer geraten, vor dem Zuschütten eine Drainage zu legen!

Drainagen müssen ein Gefälle von mindestens 2 cm pro Meter aufweisen und einen Auslauf in einen Sickerschacht oder eine ähnliche Wasserableitung besitzen. Die Einleitung des Drainagewassers in die Kanalisation ist verboten.

An jeder Ecke des Hauses ist ein Putzschacht vorzusehen, damit der Drainageleitung jährlich gespült werden kann.
Um das Eindringen feiner Sandteilchen zu verhindern, muss die Drainageleitung rundum in einem Schotterkoffer (Rollierung) eingepackt sein, der wiederum rundum von einem Vlies umgeben ist.

Die Drainagerohre dürfen nicht oberhalb der Fundamentoberkante liegen.

Wird nur einer dieser Punkte nicht befolgt oder nicht richtig ausgeführt, verkehrt sich die Wirkung der Drainage ins Gegenteil: sie sorgt für eine gute Bewässerung des Hauses.

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Sparen am falschen Platz

Sparen am falschen Platz:

Grundfehler Nummer eins beim Bauen: Es wird am falschen Platz gespart. Eigenartiger Weise werden gerade in Ostösterreich die meisten Häuser noch immer in „Eigenplanung“ errichtet. Den von der NÖ Bauordnung vorgeschriebenen „Stempel“ besorgt man sich dann meist „kostengünstig“.

Noch immer glauben die meisten, dass ein professioneller Planer mehr kostet, als er bringt. Das Gegenteil ist der Fall: Ein guter Planer spielt sein Honorar selbst herein, vor allem dann, wenn er auch Ausschreibung und Abrechnung macht.

Sie würden staunen, wenn Sie den Unterschied zwischen „eigener Ausschreibung“ (die es meist nicht gibt; viel schneller ist man ja, wenn man den Sonderangeboten auf Flugzetteln hinterherrennt) und einer professionellen Ausschreibung sehen könnten. Die Preisunterschiede sind gewaltig. Nebenbei kann der Planer die Qualität der Ausführung besser beurteilen als Sie.

Und abgesehen von der finanziellen Seite: ein guter Planer geht nicht nur auf Ihre Wünsche ein, sondern er korrigiert Ihre vielleicht falschen Vorstellungen und verhilft Ihnen zu einem Haus, das bei gleicher (oder sogar geringerer) Quadratmeteranzahl eine wesentlich höhere Lebensqualität bietet.

Selbstgestrickte Grundrisse weisen meist viele funktionelle und gestalterische Mängel auf, dessen Tragweite nur ein geschulter und erfahrener Planer erkennt. Man soll daher nicht 3x bauen sondern 1x gut und professionell planen!

Bedenken Sie bei einem Quadratmeter-Preis von öS 20.000,– sparen Sie sich öS 100.000,–, wenn Sie nur 5 m² (!!) Grundrissfläche nicht bauen und diese durch eine bessere Anordnung (kleine Gangflächen oder bessere Raumproportionen etc.) ersetzen. Mit einem Schlag rechnet sich der Planer von selber und darüber hinaus weist Ihr Haus eine bessere Gesamtkonzeption und Wohnqualität auf!

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Diverse Tipps

Gesamtkosten
Schwimmteich als Alternative zum Pool
Wertminderung eines Grundstückes
Tipps zum Geldsparen: Der Keller
Wie sinnvoll ist eine Garage?
Die Sanierung feuchter Wände
Lehmbaustoffe für Ihr Wohlbefinden
In aller Kürze

Gesamtkosten

Gesamtkosten:
Beim Bauen muss man schauen, sonst kommt man in des Teufels Klauen, sagte schon Abraham a Santa Clara. Bevor Sie mit der Detailplanung anfangen, sollten Sie sich eine möglichst genaue Übersicht verschaffen, welche Kosten entstehen werden. Diese Aufstellung soll Ihnen dabei einen Anhaltspunkt geben.

Grundstück inkl. Provision, Notar etc. 10%
Aufschließungskosten: 2%
Baunebenkosten: 13%
Baukosten:
Rohbau + Fassade: 45%
Ausbau: 25%
Außenanlagen:5%

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Schwimmteich

Schwimmteich als Alternative zum Pool:

Eine aus mehreren Gründen sinnvolle Alternative zum herkömmlichen Swimmingpool ist ein sogenannter Schwimmteich: ein Teil dieses Teiches ist wie ein „normaler“ Swimmingpool zu verwenden, die andere Hälfte gehört der Natur, die durch spezielle Bepflanzung das Wasser klärt. So erspart man sich Filter und hohe Erhaltungskosten.

Gleichzeitig sorgt der Teich für eine artenreiche Fauna und Flora, die um ein vielfaches attraktiver ist als die Betonwände eines Pools. Ganz nebenbei hat man im Winter eine herrliche Eislauffläche.

Die Mehrkosten für die Errichtung hat man in ein paar Jahren durch Einsparungen bei der Erhaltung wieder herinnen.

Allerdings sollte man zum Anlegen eines Schwimmteiches unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen, da zahlreiche Punkte für ein Funktionieren dieses besonderen Biotops beachtet werden müssen.

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Wertminderung eines Grunstückes

Wertminderung eines Grundstückes:

Vor dem Kauf eines Grundstückes sollten Sie unbedingt im Grundbuch nachsehen, ob Servitute (z. B. aufgrund unterirdischer Leitungen) eingetragen sind. Dies mindert nämlich den Kaufpreis, da spätere Warte- und Grabungsarbeiten zu Beeinträchtigungen führen können und Sie nebenbei durch Leitungen in Ihrer (Garten-) Gestaltungsfreiheit eingeschränkt sind.
Allerdings sind die im Grundbuch eingetragenen Nutzungsarten (z. B. „Baugrund“) nur Schall und Rauch. Darüber gibt wiederum nur der Flächenwidmungsplan Auskunft.

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Keller

Tipps zum Geldsparen: Der Keller

Ein Relikt aus dem vergangenen Jahrhundert, als es keine Kühlschränke gab und Brennmaterial trocken im Haus gelagert werden sollte. Auch die Waschküche war dort untergebracht. Zudem war er oft notwendig, um die Wohnebene so weit aus der Erde herauszubringen, dass es keine Probleme mit der Feuchtigkeit gab.

Heute gibt es Kühlschränke, Waschmaschinen, Zentralheizungen und gute Feuchtigkeitsisolierungen – somit also nur mehr sehr wenige Gründe, einen Keller zu bauen. Hier ein paar Gedanken für Ihre persönliche Entscheidung.

Räume wie „Kellerstüberl“ oder Sauna können auch in einem Nebengebäude oder in einem größer gebauten Haus untergebracht werden. Denn der Unterschied in den Baukosten ist beachtlich: ein durchschnittlicher Keller kostet 500.000 Schilling, eine durchschnittliche Fundamentplatte nur 100.000 Schilling. Die somit eingesparten 400.000,– können Sie beispielsweise in ein etwa 30 m² großes Nebengebäude (öS 13.000,– pro m²) oder in eine Vergrößerung Ihres geplanten Hauses um 20 m² (öS 20.000,– pro m² bei einer schon recht gediegenen Ausstattung) investieren.

Zweifellos sinnvoll ist ein Keller in Hanglage, weil zumindest ein Teil davon als vollwertiger Raum genutzt werden kann.

Bedenken Sie: Alle Dinge, die üblicherweise im Keller untergebracht sind, können um den gleichen Preis auch im Erdgeschoß oder in Nebengebäuden Platz finden. Der angenehme Nebeneffekt: man spart sich, die Wäsche treppauf, treppab zu schleppen, man ärgert sich nicht grün und blau, wenn Materialien nur umständlich in die Keller-Werkstatt gebracht werden können.

Wer jedoch eine sinnvolle Nutzung des Kellers plant, der wird mit günstigen Quadratmeterpreisen von etwa 5.000 Schilling belohnt.

Sollten Sie eine sinnvolle Kellernutzung kennen oder vorhaben (abgesehen von Lagerung alten Gerümpels oder der eingangs erwähnten Raumfunktionen, die anderswo besser untergebracht sind), dann planen Sie den Keller auch entsprechend.

Wer eine Kellertreppe als steile „Nottreppe“ plant, sollte lieber auf den Keller verzichten. Sie werden sich sonst wöchentlich ärgern, wenn Sie eine Kiste Bier oder Mineralwasser dort hinunterschleifen müssen.

Die Kellertreppe sollte so ausgeführt sein wie eine normale Wohnraumtreppe, also Stufen mit etwa 17 cm Höhe und einem Auftritt von 30 cm. Möglichst keine gedrehte Treppe, sondern mit Podest. Die Räume sollten so gut wie möglich mit natürlichem Tageslicht belichtet werden, was durch fertige Lichtschächte problemlos möglich ist. Denken Sie auch an möglichst große Fenster und einen Zugang zum Keller direkt vom Garten.

Noch ein Tipp: Verzichten Sie auf Mauern, die aus statischen Gründen nicht unbedingt notwendig sind. Wenn Sie etwas abtrennen wollen, können Sie dies preiswert und einfach mit einer Holzwand tun – die lässt sich bei geänderten Nutzungswünschen nämlich leicht zerlegen und an anderer Stelle neu aufbauen.

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Garage

Wie sinnvoll ist eine Garage?

Gleich vorweg: diese Frage kann nur jeder für sich selbst beurteilen. Als Grundlage für Ihre Überlegungen hier ein paar Gedanken zum Thema Garagenbau.

Eine Garage ist ein relativ kostspieliges Bauwerk – ein paar Hunderttausend Schilling sind schnell weg. Betrachtet man den rein finanziellen Aspekt, so rechnet sich die Garage durch den etwas höheren Verkaufswert eines garagengepflegten Wagens nicht.

Unbestritten von Vorteil ist eine Garage, wenn Eis und Schnee das morgendliche Wegfahren ungemütlich machen oder erschweren. Ein garagierter Wagen braucht nicht so lange, um warm zu werden. Also eindeutig ein Vorteil für Mensch und Maschine.

Allerdings: wie viele eiskalte Tage mit Schnee und Eis gab es in unseren Breiten in den letzten Jahren in den milderen Gegenden unseres Bundeslandes? Findige Köpfe hängen an solchen Tagen in ihr nicht garagiertes Auto einen Heizlüfter, den man eine Viertelstunde vor dem Wegfahren vom warmen Haus aus einsteckt – und schon erspart man sich das Eiskratzen und steigt in einen angenehm temperierten Wagen.

Mit einer Standheizung verfügen Sie darüber hinaus z. B. über eine Einrichtung mit der Sie Ihr Auto nicht nur zu Hause, sondern auch vor der Heimfahrt temperieren und die Scheiben enteisen können.

Eine ausgezeichnete Alternative zu einer Garage ist daher ein überdachter Stellplatz, ähnlich einer Pergola. Die Holzsteher lassen sich übrigens mit Kletterpflanzen beranken, wodurch sich ein noch besseres Bild ergeben kann.

Eine Garage braucht relativ viel Grundfläche und wird nur relativ kurze Zeit (meist nachts) genutzt. Den Rest des Tages verstellt sie den ohnedies meist viel zu kleinen Garten. Dies spricht wieder für den überdachten Stellplatz, der mit viel weniger Raum auskommt.

In einer Garage werden oft viele Materialien (verbotener Weise!) gelagert, Werkstatt und Werkzeug finden dort einen (meist schlechten) Platz.

Eine Alternative wäre: gedeckter Abstellplatz und zusätzlich Schuppen oder Pflanzhaus bzw. Werkstatt an passender Stelle im Garten. Beide zusammen sind nicht teurer als die Garage (eher im Gegenteil) und meist auch viel sinnvoller (weil flexibler).

Wenn schon Garage, dann auch groß genug, also großzügig planen!

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Sanierung feuchter Wände

Die Sanierung feuchter Wände:

Wer ein altes Haus saniert, hat in der Regel ein ganz besonderes Problem: die Feuchtigkeit. In den meisten Fällen werden jedoch völlig falsche Sanierungsmaßnahmen ergriffen.

Geht man dem Übel nämlich auf den Grund, erkennt man bald, warum die Wände feucht sind. Alte Häuser haben über Jahrzehnte, oft Jahrhunderte „funktioniert“, ehe man in den 60er Jahren mit „modernen“ Baustoffen, wie Resopalplatten an den Wänden und Kunststoffbelägen am Boden die Feuchtigkeit „einsperrte“. Konnte sie davor durch den Holzfußboden in die Raumluft verdampfen (und somit für einen gesunden Feuchtigkeitsgehalt der Luft von etwa 60% sorgen), musste sie sich von da an einen neuen Weg suchen – durch die Mauern ins Freie.

Oft genügt es schon, diese dampfsperrenden Beläge zu entfernen und einen neuen Bodenaufbau (Rollierung, dampfdurchlässiges Flies, feuchtigkeitsbeständige Wärmedämmung wie z. B. Perlite und darüber einen nicht versiegelten Holzboden) aufzubringen, um die Feuchtigkeitsschäden in der Mauer zu beseitigen. Zusätzlich sollte die Erde rund ums Haus bis zum Fundament abgegraben werden (Fachfirma!), um das Mauerwerk einige Wochen oder Monate austrocknen zu lassen. Anstelle des „Traufenpflasters“, das die Ursache für viele Feuchtigkeitsschäden sein kann, weil es das Eindringen der Feuchtigkeit nicht verhindert, jedoch das Austrocknen des Erdreiches erschwert, sollte man mit Erde zuschütten und nur im obersten Bereich (als Spritzschutz) eine Rollierung (etwa 10 cm) aufbringen.

Die Kosten für einen „Sanierputz“ können Sie sich getrost sparen: er saniert nicht, er kaschiert lediglich das Feuchtigkeitsproblem, das mit einer Verzögerung von ein paar Jahren wieder auftritt.

Ungeeignet sind meist auch die in Baumärkten angebotenen Verfahren zur Mauertrockenlegung. Diese Arbeiten können nur von einer Fachfirma nach vorheriger Mauerwerksanalyse durchgeführt werden.

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Lehmbau

Lehmbaustoffe für Ihre Wohlbefinden:

„Basierend auf unserer langjährigen radiästhetischen Erfahrung konnten wir feststellen, dass sich die Verwendung von natürlichen Materialien beim Wohnbau sehr bewährt. Wir untersuchen sehr viele Baugrundstücke auf ihre Bautauglichkeit bezüglích feinstofflicher Qualität. Durch die immer knapper werdenden verfügbaren Baugrundstücke, zusätzlich verstärkt durch sehr kleine Parzellen, ist es oft problematisch, einen radiästhetisch guten und einwandfreien Bauplatz zu bekommen.“

Die feinstoffliche Energie wird durch unterirdische Wasseradern, Verwerfungen und geologische Brüche einerseits und durch technische Anlagen wie Hochspannungsleitungen, Funk- und Sendeanlagen andererseits, negativ beeinflusst. Sensible Menschen fühlen sich in solchen Bereichen auf Dauer nicht wirklich wohl und können mit Ermüdungserscheinungen, Abgespanntheit und Konzentrationsschwierigkeiten reagieren. Der Körper befindet sich meist permanent unter Stress und Anspannung.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Häuser, die aus Holz oder Ziegel gebaut und innen mit Lehmputz versehen wurden, eine äußerst harmonische, sehr positive feinstoffliche Energie aufbauen.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Intensität von negativer feinstofflicher Strahlung stark reduziert wurde und kaum mehr Auswirkungen auf den Menschen hat. Wir haben durch zahlreiche radiästhetische Untersuchungen herausgefunden, dass speziell der Lehmputz oder die Verwendung von sogenannten „Grünziegeln“ zwecks Speichermasse, diese besonderen positiven Auswirkungen hervorrufen. Vor allem die „Schwingung“ des Lehms ruft bei Mensch und Tier spontan einen harmonischen Zustand herbei. Eine Beweisbarkeit dieses Phänomens ist leider wissenschaftlich nicht möglich, da die Testmethoden nur aus radiästhetischen Messungen bestehen.

Angemerkt sei nur, dass die Bewohner solcher Häuser sehr vital, gesund und insgesamt harmonisch sind. Dies allein sollte schon Anreiz sein, sich selbst diesem Versuch zu stellen.

Wir empfehlen daher, verstärkt zu diesen Materialien zu greifen, wenn die feinstoffliche Qualität des Baugrundstückes nicht den Erfordernissen entspricht.

Nähere Informationen zu diesem Thema bei den Radiästheten Silvia und Stefan Schwartz unter 0 74 42/66 102.

Informationen zu Lehmbau-Produkten erhalten Sie von Österreichs Lehmbau-Pionier Roland Meingast unter 0 22 52/484 05 bzw.
per mail

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In aller Kürze

In aller Kürze:

Lebensgewohnheiten neu überdenken!

Wer plant, neigt dazu, entweder seine bisherigen Gewohnheiten im Maßstab 1:1 auf sein neues Zuhause zu übertragen – oder einen komplett neuen Lebensstil zu erfinden. Letzteres ist eine besondere Gefahr: es werden dabei oft Situationen konstruiert, die im totalen Gegensatz zu den Bedürfnissen und Notwendigkeiten stehen: bis hin zu einem Wohnzimmer, aus dem die eigenen Kinder ausgesperrt werden . . .

Wintergärten: nicht heizen!

Nur ein ungeheizter Wintergarten ist energietechnisch sinnvoll. Alles andere sind Erweiterungen des Wohnraumes, die sehr teuer und aufwendig gebaut werden und im Betrieb auch einiges kosten. Detaillierte Informationen bei den Seminaren von „NÖ gestalten“.

Tägliche Kontrolle!

Mindestens einmal täglich sollte man einen Baustellenbesuch machen und mit demjenigen sprechen, der die gerade laufenden Arbeiten leitet.

„Heiße Tipps“

Sogenannte „heiße Tipps“, wie man etwas einfacher und daher billiger machen könnte, sollten immer mit Vorsicht behandelt werden. Am besten informieren Sie sich mehrfach!

Termine nur schriftlich!

Termine mit Professionisten unbedingt schriftlich fixieren. Besonders überall dort, wo witterungsmäßig etwas passieren kann, wenn die Arbeiten nicht zeitgerecht ausgeführt wurden.

Änderungen sind teuer!

Vorsicht bei Änderungen, die im Zuge von Baustellenbesuchen plötzlich als notwendig erscheinen. Sie sind Abweichungen von den bestehenden Anboten und kosten in der Regel sehr viel zusätzliches Geld.

Alles in einer Hand:

Bei Flachdächern sollte mit deren Ausführung eine einzige Firma beauftragt werden. Wenn man versucht, hiebei mehrere Firmen selbst zu kombinieren, ist es faktisch unmöglich, im Nachhinein Schäden und deren Verursacher genau zu definieren.

Elektrische Ströme:

Vorsicht bei Kombinationen von Metallen (z. B. Kupfer und Eisen). Es können dabei elektrische Ströme entstehen, welche zur baldigen Verrottung des Materials beitragen.

Gartentipp: Sonne und richtiger Pflanzenabstand

Nehmen Sie bei der Sortenwahl von Obstbäumen Rücksicht auf die Umgebung des Pflanzortes und des Altobstbestandes. Bevorzugen Sie sonnige Hänge und vermeiden Sie Schattenlagen. Wählen Sie den richtigen Pflanzenabstand (7–12 m von Baum zu Baum).

Was Ameisenhaufen am Grundstück verraten:

Wenn Sie einen Baugrund kaufen wollen, der auffällig viele und hohe Ameisenhaufen aufweist: lassen Sie sich von einem Radiästheten beraten, denn Ameisen bauen ihre Hügel am liebsten auf Strahlungskreuzungen.

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Text und Informationen von:
„NÖ gestalten“, Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1/13
Tel. 0 27 42 / 90 05 – 1 56 56, Fax: DW 1 36 60, mail@noe-gestalten.at